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UniFi Protect 7.2.98: Was das Update in der Praxis ändert – und für wen

Ubiquiti hat die UniFi Protect Application 7.2.98 veröffentlicht – laut Hersteller am 3. August 2026, als fertige Fassung, nicht als Early Access. Wer eine größere Kameraanlage auf einer Finca, in einer Villa oder in einem Betrieb betreibt, steht vor der gleichen Frage wie bei jedem Update: Was ändert sich wirklich, und muss ich vorher etwas prüfen? Die kurze Antwort: Ja, drei Firmware-Stände, sonst laufen die neuen Funktionen still ins Leere.

4. August 2026 7 Minuten Lesezeit IT Service Mallorca

Kurz gefasst

Ein Update wie 7.2.98 ist kein Grund, sofort alles zu aktualisieren. Es ist ein Grund, die eigene Anlage einmal ehrlich anzuschauen. Denn die interessanten Neuerungen dieses Zweigs greifen nur, wenn die Hardware darunter mitspielt. Ohne diese Prüfung spielt man das Update ein, sieht in der Oberfläche neue Menüpunkte – und wundert sich, warum die Funktion nicht auslöst.

Wir planen und betreuen Kameraanlagen für ganze Objekte, nicht die einzelne Türklingel-Kamera. Aus dieser Sicht ist 7.2.98 vor allem an einer Stelle wirklich relevant.

Evidence Trust: Videomaterial, das sich prüfen lässt

Bisher hatte exportiertes Videomaterial ein grundsätzliches Problem: Sobald ein Clip die Anlage verlassen hat, war seine Echtheit nicht mehr nachweisbar. Vor Gericht oder gegenüber einer Versicherung ließ sich jede Aufnahme als „nachträglich verändert" angreifen.

Genau hier setzt Evidence Trust an. Exportierte Videos werden kryptografisch per SHA-256 fingerprinted und digital signiert. Wer den Clip später erhält, kann seine Echtheit extern auf evidence.ui.com prüfen – die Seite erkennt, ob eine Datei manipuliert wurde. Ein sichtbares Wasserzeichen kommt hinzu, dafür braucht die Kamera allerdings Firmware 5.4.

Für die Insel ist das konkret nützlich. Eine Finca mit einem Einbruchsvorfall, ein Betrieb mit einem Diebstahl im Lager: In beiden Fällen ist ein technischer Echtheitsnachweis mehr wert als eine Aufnahme, deren Herkunft man nur behaupten kann. Ehrlich bleiben muss man trotzdem an einer Stelle – dazu unten mehr: Ein technischer Nachweis ist keine automatische Rechtsgültigkeit vor einem spanischen Gericht.

ONVIF: Fremdkameras lassen sich sauberer einbinden

Der zweite praktische Fortschritt betrifft Bestandsanlagen. Der 7.2-Zweig bringt erweiterten ONVIF-Profile-Support, also eine breitere Kompatibilität mit Kameras anderer Hersteller. Zentrales Recording, Zeitsynchronisierung über den UniFi-Zeitserver, Kamera-I/O-Trigger – das funktioniert damit auch über Ubiquiti-fremde Modelle sauberer.

Wer schon Kameras eines anderen Herstellers an der Wand hat, muss also nicht zwingend alles austauschen, um es unter Protect zu verwalten. In den Release-Notes stehen dazu passend mehrere Bugfixes: Stream-Instabilität bei Drittanbieter-Kameras, eine fehlende Anmelde-Abfrage bei der Adoption und fehlende Event-Erkennung mit AI Port sind behoben.

PPE-Erkennung: nur Westen und Helme – mehr nicht

Die KI erkennt jetzt persönliche Schutzausrüstung. Das klingt nach Arbeitsschutz-Überwachung für Baustelle und Lager, und für das Baugewerbe der Insel ist es das im Ansatz auch. Aber die Grenze gehört klar benannt: Laut Release-Notes erkennt die Funktion derzeit ausschließlich Warnwesten und Helme. Keine Schutzbrillen, keine Handschuhe, kein Gehörschutz, keine Sicherheitsschuhe.

Wer PPE-Erkennung als vollständige Arbeitsschutz-Kontrolle einplant, plant an der Realität vorbei. Die Funktion läuft außerdem über die AI-Key-Hardware und setzt Kamera-Firmware 5.4 sowie AI-Key-Firmware 2.2.5 voraus. Ohne diese Kombination taucht sie in der Oberfläche gar nicht erst auf.

Ein Punkt, der auf Mallorca vor der ersten Kamera geklärt gehört: Ob eine KI-gestützte Überwachung, welcher Mitarbeiter Helm und Weste trägt, arbeitsrechtlich zulässig ist, ist eine eigene, heikle Frage. Das ist Personenüberwachung von Beschäftigten – nicht automatisch erlaubt.

Fallverwaltung und die Bugfixes, die im Alltag zählen

Die neu gestaltete Fallverwaltung protokolliert, wer einen Fall angesehen, welche Assets abgerufen und welche Beweise heruntergeladen hat. Für einen Betrieb mit mehreren Personen, die Zugriff auf das Videomaterial haben, ist dieser Audit-Trail der eigentliche Gewinn. Der verbesserte Case Manager verlangt UniFi OS 5.1.27 oder neuer.

Unspektakulär, aber im Alltag oft wichtiger als jede neue KI: zwei Bugfixes. WLAN-Kameras ließen sich vorher nicht auf eine andere SSID verschieben. Und Geräte ließen sich nach einem LAN-Subnetz-Wechsel nicht neu adoptieren – sie blieben nach einem Netzumbau verwaist. Beides ist behoben. Wer noch eine alte Version fährt und in nächster Zeit am Netz umbaut, merkt den Unterschied direkt.

Dazu kommen kleinere Verbesserungen: Multiview-Presets im Dashboard, alle aktiven Sirenen mit einer Aktion stoppen, Zeitplan-Support für die Glasbruch-Erkennung, NOx bei den Luftqualitäts-Metriken. Nützlich, aber kein Grund allein für ein Update.

Bevor Sie updaten: drei Firmware-Stände prüfen

Das ist der wichtigste Absatz des ganzen Artikels. Die neuen Funktionen hängen nicht an der Protect-Version allein, sondern an der Firmware darunter.

FunktionVoraussetzung
Sichtbares Wasserzeichen (Evidence)Kamera-Firmware 5.4
PPE-ErkennungKamera-Firmware 5.4 + AI-Key-Firmware 2.2.5
Zweite VerifizierungsstufeAI-Key-Firmware 2.2.5
Verbesserte FallverwaltungUniFi OS 5.1.27 oder neuer

Und eine Grenze, die wir nicht verschweigen: Welche konkreten älteren Kamera-Modelle Firmware 5.4 tatsächlich noch bekommen, ist nicht offiziell belegt. Für eine Bestandsanlage auf der Insel ist genau das der Entscheidungspunkt – und den beantwortet man am eigenen Objekt, nicht mit einer Modell-Tabelle aus dem Internet. Ebenso ließ sich das exakte Erscheinungsdatum von 7.2.98 an der Primärquelle nicht unabhängig prüfen; bestätigt sind die Funktionen des 7.2-Zweigs, nicht die punktgenaue Zuordnung zur Unterversion.

Was auf Mallorca rechtlich dazugehört

Ein signierter Video-Export löst das technische Problem. Das rechtliche löst er nicht. Videoüberwachung fällt auf der Insel unter spanisches Recht – die AEPD-Vorgaben zur Videovigilancia auf Basis von RGPD und LOPDGDD, nicht deutsches Datenschutzrecht.

Für einen Betrieb mit Personal heißt das in der Praxis: Mitarbeiter müssen informiert werden, an allen Zugängen gehört ein gelbes AEPD-Hinweisschild, ein schriftliches Infoblatt an die Beschäftigten, ein Eintrag im Registro de Actividades de Tratamiento. Bußgelder der AEPD liegen für kleine und mittlere Unternehmen real im Bereich von rund 2.000 bis 20.000 Euro und darüber. Der technische SHA-256-Nachweis ersetzt diese Aufstellung nicht.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung. Die konkrete Zulässigkeit – gerade bei KI-gestützter Überwachung von Beschäftigten – gehört vor der Installation mit einem spanischen Fachanwalt geklärt.

Wer auf der Insel wirklich etwas davon hat

Kurz sortiert: Fincas und Villen mit Einbruchsgeschichte profitieren vor allem von Evidence Trust. Bauunternehmen und Lagerbetriebe von der PPE-Erkennung – im Rahmen ihrer engen Grenzen. Anlagen mit gemischtem Kamerabestand von ONVIF. Und Kunden mit mehreren Objekten, Hotel plus Nebengebäude oder Firma plus Lager, von der Multi-Site-Verwaltung und der neuen PoS-API, die Kassen-Transaktionen mit Videobildern verknüpft. Voraussetzung dort ist immer eine tragfähige Anbindung je Standort – auf Mallorca je nach Lage sehr unterschiedlich.

Vor dem Update auf 7.2.98

Quellen

Passt dazu

Philipp Gönnenwein
IT Service Mallorca

Deutschsprachiger IT-Service für Fincas, Villen und Unternehmen auf Mallorca. Netzwerk, WLAN, Sicherheitstechnik und die Vorbereitung für Smart Home — geplant, installiert und betreut.

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